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Patientenschützer warnen vor Vereinsamung von Heimbewohnern

Archivmeldung vom 14.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rentner sterben sehr viel schneller durch Isolation und Vereinsamung. Warum wird dies gefordert? (Symbolbild)
Rentner sterben sehr viel schneller durch Isolation und Vereinsamung. Warum wird dies gefordert? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat die Beschlüsse von Bund und Ländern zum Schutz der Pflegeheime vor Corona-Infektionen scharf kritisiert. "Wenn jetzt Angehörige für die Schnelltests selbst sorgen müssen, wird das die Vereinsamung der Heimbewohner zementieren.

Praktisch kommt das einem Betretungsverbot gleich", sagte Brysch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Zum Hintergrund: Wer in einem Gebiet mit erhöhten Infektionswerten Angehörige in einem Pflegeheim besuchen möchte, muss nach dem Beschluss von Bund und Ländern einen negativen Corona-Test nachweisen.

Der am Sonntag gefasste Beschluss von Bund und Ländern sieht nur eine "Übernahme der Kosten" für Antigen-Schnelltests vor. Für Menschen, die nicht im Gesundheitsbereich arbeiten, sind diese aber nicht so einfach zu organisieren. Brysch verwies zudem darauf, dass die Kostenübernahme der Tests bereits seit dem 15. Oktober per Verordnung festgeschrieben sei. Grundsätzlich sagte Brysch zu den Entscheidungen von Bund und Ländern für Alten- und Pfegeheime: "Für Pflegebedürftige und Schwerstkranke werden die Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern wenig bringen." Obwohl allein 900.000 Pflegeheimbewohner oft seit zehn Monaten im Lockdown lebten, übernehme der Staat weiterhin keine Verantwortung für ihren Schutz. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht zudem vor, dass Pflegepersonal künftig mehrmals pro Woche getestet werden müsse. Gleiches soll für mobile Pflegedienste gelten. Brysch sieht allerdings Probleme in der praktischen Umsetzung. "Wie das ohne zusätzliches Personal funktionieren soll, dazu gibt es nichts Konkretes in den Regelungen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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