Fall Mollath:Mollath bleibt in der Psychiatrie
Archivmeldung vom 13.06.2013
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht Bayreuth hat keine 24 Stunden nach dem Auftritt von Gustl Mollath vor dem Landtag entschieden: Gustl Mollath darf nicht aus der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth entlassen werden. Das Landgericht Bayreuth hatte die Aufgabe, vorzeitig zu überprüfen, ob Mollath aufgrund der aktuellen Entwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die beiden Wiederaufnahmeanträge, weiterhin untergebracht werden muss oder ob eine vorzeitige Entlassung angeordnet werden kann.
"konsumer.info" berichtet zur Entscheidung des Landgericht Bayreuth: Eigentlich sollte neben dem umstrittenen Gutachten von Leipziger noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden, doch der vom Gericht bestellte Gutachter verweigerte den Auftrag.
Als Begründung sagte der Sachverständige gegenüber dem Gericht, dass er seit seinem ersten Gutachten für die Kammer des Landgerichts im Fall Mollath: Wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft worden war und diese Aktionen für ihn extrem beeinträchtigend seien, ferner darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine Gesundheit darstelle.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, das Landgericht stütze seine Voraussage auf das Gutachten von Klaus Leipziger, Leiter der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth, sowie auf die Gutachten von Hans-Ludwig Kröber und Friedemann Pfäfflin.
Auf Gustl Mollath wartete nach seiner Rückkehr aus München noch eine unangenehme Überraschung in der Klinik. Dort warteten zwei Ärzte, die Mollath untersuchen wollten und ihm Fragen zu seinem Gesundheitszustand stellten. Unter anderem soll er gefragt worden sein, ob er Selbstmordgedanken habe, wie es in einer Mitteilung auf einem Blog heißt."
Einmal drin, immer drin? — Mollath bleibt in der Klapsmühle
Als Kommentar schreibt der Nachrichtenblog "politaia.org" zu dem Fall: "Die Angelegenheit ist dermaßen skandalös, dass ich erst eine Stunde Zeit und ein Bier brauchte, um die Sache setzen zu lassen. Mich hat nicht so sehr aufgeregt, dass wir es in diesem Staat mit einem kriminellen Konstrukt zu tun haben, an diesen Gedanken habe ich mich gewöhnt. Was mich so überrascht: Die “Justiz” wahrt nicht einmal mehr den geringsten Schein, um ihre Kriminalität zu verdecken. Mollath sitzt also weiter in der Psychiatrie, und Beate Merk hockt immer noch im Ministerium. Unfassbar. Offensichtlich meint die herrschende Klasse, sie brauche ihre Masken nicht mehr.
Wenigstens hat die Süddutsche Zeitung noch ein offenes Wort gesprochen:
Keine 24 Stunden nach dem Auftritt von Gustl Mollath vor dem Landtag erklärt die Strafvollstreckungskammer Bayreuth: Mollath bleibt weggesperrt. Nicht nur der Zeitpunkt dieser Entscheidung ist verstörend – ihre Begründung wirkt schlicht skandalös.
Ein Kommentar von Olaf Przybilla
Der Zeitpunkt ist verstörend. Keine 24 Stunden nach dem Auftritt von Gustl Mollath vor dem Landtag erklärt nun die Strafvollstreckungskammer Bayreuth: Mollath bleibt weggesperrt. Noch verstörender ist die Begründung. Der Psychiater, der für das letzte Gutachten verantwortlich zeichnet, aufgrund dessen Mollath in der Psychiatrie bleiben muss, dieser Gutachter fühle sich “extrem beeinträchtigt” von den negativen Reaktionen auf seine Arbeit. Das Gericht hatte ihn im Lichte der neuen Erkenntnisse mit einer ergänzenden Stellungnahme beauftragt, diese verweigert der Gutachter nun offenbar.
Es ist verwerflich, sollte dieser Psychiater tatsächlich, wie er es behauptet, “wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft” worden sein. Vor dem Hintergrund eines Menschen aber, der seit mehr als sieben Jahren womöglich zu Unrecht gegen seinen Willen in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie leben muss – vor diesem Hintergrund wirkt diese Begründung nicht nur larmoyant. Sie ist schlicht skandalös.
Nicht nur das. Ein neues Gutachten gibt es also nicht, weil es dem Gutachter nicht gut geht, argumentiert das Bayreuther Gericht. Und ein neues Urteil über Mollath gibt es auch nicht, weshalb man an die “rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen” des Nürnberger Landgerichts von 2006 gebunden sei. Warum aber gibt es nichts Neues im Strafverfahren gegen Mollath? Weil sich das Regensburger Landgericht seit Monaten nicht in der Lage sieht, einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattzugeben.
Diese Zirkelschlüsse sind unfassbar, sie machen sprachlos. Wurden reihenweise rechtsstaatliche Prinzipien übergangen, als es darum ging, Mollath in die Psychiatrie zu bringen – so ziehen die Gerichte nun alle Register juristischer Spitzfindigkeit, um zu verhindern, dass er aus der Psychiatrie wieder rauskommt."
Wer hingegen den SPIEGEL liest, dem wird kotzübel.
Quelle: Text Fred Kaier - "konsumer.info" (News4Press) / "politaia.org"