Spickmich-Urteil stärkt Meinungsportale
Archivmeldung vom 30.01.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas heutige Urteil des Oberlandesgerichts Köln, wonach Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen, hat weitreichende Konsequenzen über das Bildungswesen hinaus.
Das jüngste Urteil bestärkt auch Bewertungsportale anderer Berufsgruppen. So liegen dem Patientenportal DocInsider derzeit zehn Klageandrohungen von Ärzten vor, die das Löschen ihres Eintrages fordern. Das Urteil im Spickmich-Prozess bestätigt DocInsider jetzt bei seiner Haltung, dass die Bewertungen dem Recht auf persönliche Meinungsäußerung unterliegen.
Eine Lehrerin sah sich durch die Bewertung ihrer Schüler auf spickmich.de in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und fühlt sich verunglimpft. Das sah die Richterin anders und lehnte die Klage heute ab. "Die Beklagten haben nicht rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingegriffen," heißt es in der Begründung des Urteils. Auf der Seite spickmich.de werden Meinungsäußerungen kundgetan - und das sei legitim.
DocInsider
bereitet sich dennoch weiter darauf vor, dass einzelne Betroffene auf
dem Rechtsweg eine Lösung suchen. Seit Anfang Januar löscht auch
DocInsider keine Einträge oder Bewertungen mehr auf Verlangen der
Betroffenen aus seiner Datenbank. Hiermit möchte das Patientenportal
seinen Nutzern eine größere Sicherheit bei der Bewertung ihres Arztes
geben.
Quelle: DocInsider