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Jugendlicher wegen Bereitschaft zu Anschlag zu Haftstrafe verurteilt

Freigeschaltet am 28.03.2025 um 16:17 durch Mary Smith
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Landgericht Wuppertal hat am Freitag einen zum Tatzeitpunkt 15-jährigen Jugendlichen zu einer Haftstrafte von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich in Chats bereit erklärt zu haben, einen Anschlag auf jüdische Einrichtungen zu verüben, teilte das Gericht mit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Jugendliche kann binnen einer Woche Revision einlegen.

Der Jugendliche habe während des Verfahrens ein umfassendes Geständnis abgelegt und seine Radikalisierung eingeräumt, hieß es. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich professionellen Anwerbern ausgesetzt habe.

Wegen festzustellender schädlicher Neigungen und wegen der Schwere der Schuld sei gegen den Angeklagten eine Jugendstrafe zu verhängen gewesen, so der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Bei der Höhe sei berücksichtigt worden, dass sich der Angeklagte in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden und in der Untersuchungshaft Kontakt zu einem Aussteigerprogramm aufgenommen habe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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