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Deutscher wegen Volksverhetzung verurteilt

Archivmeldung vom 18.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Ein Ladenbesitzer ist im bayrischen Selb wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, wie die Zeitung „Nordbayrischer Kurier“ am Freitag berichtet.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Der 54-jährige Mann muss demnach 1800 Euro an zwei Kindergärten überweisen. Falls er dies nicht tun sollte, wird sich seine Strafe dem Blatt zufolge bis auf 4950 Euro erhöhen.

Im Sommer hatte er im Schaufenster seines Ladens ein Schild mit einem Hund darauf angebracht, mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“.

​„Der Knackpunkt ist der Hund“, so Richter Roland Kastner im Amtsgericht Wunsiedel am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung. Damit hätte der Besitzer eine bestimme Gruppe von Menschen mit Hunden gleichgesetzt. Der Anwalt behauptet aber, sein Kunde sei kein Rassist und habe viele gute Freunde aus dem Ausland, und verweist in seinem Plädoyer auf das Recht auf Meinungsfreiheit.

Der Geschäftsmann sagte dabei, er hätte sich bei dem Schild nicht viel gedacht und nicht vermutet, dass dies zu solchen negativen Konsequenzen führen könnte."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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