Sachsen prüft neue Regel - Kennzeichen-Wechselpflicht bei Umzug könnte entfallen
Archivmeldung vom 09.01.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer in einen anderen Landkreis umzieht, muss auch sein Autokennzeichen wechseln. So lautet die eindeutige Regel in Sachsen. Das es auch anders geht, zeigen Hessen und Schleswig-Holstein. Dort können Autofahrer, wenn sie ihren Wohnort verlegen, ihr Kennzeichen behalten. Das sächsische Verkehrsministerium prüft derzeit, ob solch eine Regelung auch im Freistaat umsetzbar ist.
Pressesprecherin Isabel Siebert sagte der "Freien Presse": "Eine Autokennzeichenmitnahme bei einer Ummeldung ist grundsätzlich zu begrüßen. Schließlich wollen wir den Bürgern gern die Freiheit geben, selbst zu entschieden, ihr Kennzeichen bei einem Umzug mitzunehmen - insbesondere wenn sie dadurch Geld sparen können."
Enrico Stange, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, forderte das Ministerium zum Handeln auf. Die bisherige Regel sei "ein umständlicher Akt, der für den einzelnen mit viel Zeit und Kosten verbunden ist und dessen Sinn in Frage steht." Ähnlich äußerte sich auch Birgit Müller, Pressesprecherin des ADAC-Sachsen: "Wir stehen einer Neuregelung der Kfz-Zeichen-Mitnahme positiv gegenüber. Eine entsprechende Änderung wäre sicher eine Erleichterung und Kostenersparnis für die Autofahrer."
Hessen und Schleswig-Holstein nutzen mit ihren Regeln zur Kennzeichen-Mitnahme Spielräume in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aus. In beiden Ländern erließen die Verkehrsminister entsprechende Ausnahmeregelungen. Für Autofahrer, die ihren Wohnort verlegen und in einen anderen Landkreis ziehen, entfällt damit die Pflicht, bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Quelle: Freie Presse (Chemnitz)