NRW muss Abschiebehäftlinge bis nach Berlin und Brandenburg fahren
Archivmeldung vom 21.11.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNordrhein-Westfalen muss überwiegend kriminelle Abschiebehäftlinge bis nach Berlin und Brandenburg chauffieren, weil es im eigenen Bundesland keine Unterbringungsmöglichkeit mehr gibt. Das Innenministerium bestätigte Recherchen der WESTFALENPOST, wonach zwei Justizvollzugsanstalten in Köpenick und Eisenhüttenstadt genutzt werden müssen. Der organisatorische Aufwand ist immens, weil die Häftlinge in Begleitung von Beamten der Ausländerämter stundenlang durch Deutschland gefahren werden.
Einzelne Landkreise verzichten deshalb bereits auf eigentlich vorgeschriebene Abschiebungen. Allein im Hochsauerlandkreis habe es zehn Fälle gegeben, berichtet die WESTFALENPOST. "Der logistische Aufwand ist nicht mehr leistbar", sagte Kreissprecher Martin Reuther der Zeitung. Bis zu vier Mitarbeiter seien je nach Gewaltpotenzial der Häftlinge im Einsatz. In der Regel handele es sich um straffällig gewordene Asylbewerber. Sie seien wegen Diebstählen oder Gewaltdelikten verurteilt worden.
Bis Mitte des Jahres waren Abschiebehäftlinge aus NRW in Büren untergebracht. Doch nach einer EU-Richtlinie darf diese JVA nicht mehr genutzt werden. Grund: In Büren waren - in einem separaten Trakt - auch Straftäter inhaftiert. Die Rechtsprechung verlangt inzwischen strikt getrennte Anstalten. Seitdem nutzt NRW die Abschiebegefängnisse in Berlin-Köpenick und in Eisenhüttenstadt im Rahmen einer Amtshilfe.
Das NRW-Innenministerium erklärte auf Anfrage der WESTFALENPOST, es werde momentan intern geprüft, wie Abschiebungen in NRW künftig umgesetzt werden sollen. Dabei werde auch untersucht, ob die JVA in Büren reaktiviert werden könne. Bis wann das Konzept vorliege, könne noch nicht gesagt werden.
Quelle: Westfalenpost (ots)