Promotionsschrift 17 Jahre nicht auffindbar: Ist "Chef-Propaganda-Virologe" Drosten gar kein Dr. med.?
Archivmeldung vom 07.10.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttEs ist eine wissenschaftliche Bombe, auf die der auf Wissenschaftsbetrug spezialisierte Naturwissenschaftlers Dr. Markus Kühbacher kürzlich stieß. Denn der bekannte und in allen Medien als alleiniger „Corona-Experte“ dargestellte Virologe Prof. Christian Drosten, welcher aktuell unter anderem die deutsche Bundesregierung in der aktuellen Coronakrise „berät“, dürfte die Verleihung seines wissenschaftlichen Titels Dr. med. im Fachbereich Medizin im Jahr 2003 zu Unrecht erhalten haben.
Zumindest hätte ihm dieser Titel schon längst entzogen werden müssen, das ergaben die Nachforschungen Dr. Kühnbachers in den Bibliotheken diverser deutscher Universitäten.
Drostens Promotionsschrift bis zum Sommer 2020 nicht auffindbar
Mit der steigenden medialen Popularität Drostens, stieg auch das Interesse der wissenschaftlichen Fachwelt, aber auch von Laien, an der Promotionsschrift des Virologen. Drosten promovierte im Jahr 2003 im Fachbereich Medizin an der Goethe-Universität Frankfurt und forscht inzwischen als Universitätsprofessor an der Charité in Berlin.
So auch Dr. Kühbacher, der die Promotion Anfang April auf Plagiate und andere Ungereimtheiten hin überprüfen wollte. Doch bei seinen Nachforschungen stieß er auf Unglaubliches: Bis zum Sommer 2020 war Drostens wissenschaftliche Arbeit in keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert, denn es gab dort auch kein einziges Exemplar dieser Dissertation! Vergeblich suchte der Wissenschaftlicher in Dutzenden Bibliotheken deutschlandweit danach:
„Auffällig ist auch die Tatsache, dass die Dissertationsschrift nicht nur physisch im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt fehlte – sie wurde nicht einmal katalogisiert“, so Dr. Kühbacher.
Kühbacher zufolge habe ihm der Leiter des Archivs der Universität Frankfurt, wo die Promotionsakte zu dem Promotionsverfahren von Drosten bereits seit Jahren archiviert sein soll, bestätigt, dass man dort erst im Sommer 2020 ein Exemplar der Dissertation von der Leiterin des Dekanats des Fachbereichs Medizin an der Universität Frankfurt erhalten habe, das zuvor angeblich 17 Jahre im Kellerarchiv des Promotionsbüro lagerte und dort durch einen angeblichen Wasserschaden erheblich beschädigt worden sei.
Das Fehlen der Promotionsschrift über einen Zeitraum von über 17 Jahren, denn von den im Jahr 2001 eingereichten Exemplaren der Dissertation fehlt bisher jede Spur, hat allerdings weitreichende Folgen für den Virologen Drosten. Denn die Verleihung einer Promotionsurkunde darf erst dann erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für diese Promotion erfüllt worden sind, und das beinhaltet sowohl die fristgerechte Veröffentlichung der Dissertation als auch Abgabe der Pflichtexemplare.
Dr. Kühbacher verweist auf die Promotionsordnung, in der die seiner Meinung nach bereits eingetretene Rechtsfolge der aus seiner Sicht schuldhaft versäumten Frist für die Veröffentlichung der Dissertation unmissverständlich formuliert ist. Im Absatz 4 des Paragraphen 12 der damals gültigen Promotionsordnung heißt es: «Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und die Gebühren verfallen.»
Quelle: Unser Mitteleuropa