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Promotionsschrift 17 Jahre nicht auffindbar: Ist "Chef-Propaganda-Virologe" Drosten gar kein Dr. med.?

Archivmeldung vom 07.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christian Heinrich Maria Drosten (2020)
Christian Heinrich Maria Drosten (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Es ist eine wissen­schaft­liche Bombe, auf die der auf Wissen­schafts­be­trug spezia­li­sierte Natur­wis­sen­schaft­lers Dr. Markus Kühba­cher kürz­lich stieß. Denn der bekannte und in allen Medien als allei­niger „Corona-Experte“ darge­stellte Viro­loge Prof. Chris­tian Drosten, welcher aktuell unter anderem die deut­sche Bundes­re­gie­rung in der aktu­ellen Coro­na­krise „berät“, dürfte die Verlei­hung seines wissen­schaft­li­chen Titels Dr. med. im Fach­be­reich Medizin im Jahr 2003 zu Unrecht erhalten haben.

Zumin­dest hätte ihm dieser Titel schon längst entzogen werden müssen, das ergaben die Nach­for­schungen Dr. Kühn­ba­chers in den Biblio­theken diverser deut­scher Univer­si­täten.

Dros­tens Promo­ti­ons­schrift bis zum Sommer 2020 nicht auffindbar

Mit der stei­genden medialen Popu­la­rität Dros­tens, stieg auch das Inter­esse der wissen­schaft­li­chen Fach­welt, aber auch von Laien, an der Promo­ti­ons­schrift des Viro­logen. Drosten promo­vierte im Jahr 2003 im Fach­be­reich Medizin an der Goethe-Univer­sität Frank­furt und forscht inzwi­schen als Univer­si­täts­pro­fessor an der Charité in Berlin.

So auch Dr. Kühba­cher, der die Promo­tion Anfang April auf Plagiate und andere Unge­reimt­heiten hin über­prüfen wollte. Doch bei seinen Nach­for­schungen stieß er auf Unglaub­li­ches: Bis zum Sommer 2020 war Dros­tens wissen­schaft­liche Arbeit in keiner einzigen deut­schen Univer­si­täts­bi­blio­thek kata­lo­gi­siert, denn es gab dort auch kein einziges Exem­plar dieser Disser­ta­tion! Vergeb­lich suchte der Wissen­schaft­li­cher in Dutzenden Biblio­theken deutsch­land­weit danach:

„Auffällig ist auch die Tatsache, dass die Disser­ta­ti­ons­schrift nicht nur physisch im Bestand der Deut­schen Natio­nal­bi­blio­thek und der Univer­si­täts­bi­blio­thek Frank­furt fehlte – sie wurde nicht einmal kata­lo­gi­siert“, so Dr. Kühba­cher.

Kühba­cher zufolge habe ihm der Leiter des Archivs der Univer­sität Frank­furt, wo die Promo­ti­ons­akte zu dem Promo­ti­ons­ver­fahren von Drosten bereits seit Jahren archi­viert sein soll, bestä­tigt, dass man dort erst im Sommer 2020 ein Exem­plar der Disser­ta­tion von der Leiterin des Deka­nats des Fach­be­reichs Medizin an der Univer­sität Frank­furt erhalten habe, das zuvor angeb­lich 17 Jahre im Keller­ar­chiv des Promo­ti­ons­büro lagerte und dort durch einen angeb­li­chen Wasser­schaden erheb­lich beschä­digt worden sei.

Das Fehlen der Promo­ti­ons­schrift über einen Zeit­raum von über 17 Jahren, denn von den im Jahr 2001 einge­reichten Exem­plaren der Disser­ta­tion fehlt bisher jede Spur, hat aller­dings weit­rei­chende Folgen für den Viro­logen Drosten. Denn die Verlei­hung einer Promo­ti­ons­ur­kunde darf erst dann erfolgen, wenn alle Voraus­set­zungen für diese Promo­tion erfüllt worden sind, und das beinhaltet sowohl die frist­ge­rechte Veröf­fent­li­chung der Disser­ta­tion als auch Abgabe der Pflicht­ex­em­plare.

Dr. Kühba­cher verweist auf die Promo­ti­ons­ord­nung, in der die seiner Meinung nach bereits einge­tre­tene Rechts­folge der aus seiner Sicht schuld­haft versäumten Frist für die Veröf­fent­li­chung der Disser­ta­tion unmiss­ver­ständ­lich formu­liert ist. Im Absatz 4 des Para­gra­phen 12 der damals gültigen Promo­ti­ons­ord­nung heißt es: «Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätes­tens ein Jahr nach der Dispu­ta­tion (münd­liche Prüfung) die Veröf­fent­li­chung gemäß Abs. 1 vorzu­nehmen. Wird die Frist schuld­haft versäumt, so erlö­schen alle durch die Prüfung erwor­benen Rechte und die Gebühren verfallen.»

Quelle: Unser Mitteleuropa


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