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Maulkorb-Gerichtstermin 7. Okt. 2020 in Stuttgart geplatzt!

Archivmeldung vom 01.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Impfkritik.de / alexanderuhrin - adobestock
Bild: Impfkritik.de / alexanderuhrin - adobestock

Endlich eine Gerichtsverhandlung über die Masken-pflicht - und die Gelegenheit, unabhängige Sachver-ständige anzuhören? Denkste: Die Amtsgerichts-verhandlung in Stuttgart gegen den "Maskensünder" Hans U. P. Tolzin wurde völlig überraschend und ohne Angabe von Gründen vertagt.

Tolzin schreibt weiter: "Gestern erhielt mein Rechtsanwalt einen überraschenden Anruf vom Amtsgericht Stuttgart. Der auf den 7. Oktober 2020 festgelegte Termin zur Verhandlung meines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wegen meiner Verletzung der Maskenpflicht in der U-Bahn (info) wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Ohne Angabe von Gründen.

Damit ist der Raum offen für Spekulationen. Für die kurzfristige Verschiebung eines Gerichtstermins durch das Gericht kann es sowohl harmlose als auch weniger harmlose Gründe geben.

Harmlos und unverdächtig wäre es, wenn der Richter krank geworden wäre. Oder wenn man noch einen Termin suchen muss, an dem der große Verhandlungssaal frei ist und der zuständige Richter ebenso. Offenbar hatte man nicht mit dem enormen öffentlichen Interesse an der Verhandlung gerechnet, denn es war ein kleiner Gerichtssaal eingeplant gewesen. In beiden Fällen wäre die Bekanntgabe des Grundes kein Problem.

Weniger harmlos wäre es, wenn der Richter kurzfristig versetzt oder befördert worden wäre. Meines Wissens war der Termin überhaupt die erste öffentliche Verhandlung zur Maulkorbpflicht in Deutschland. Es ist ja offensichtlich, dass es in Deutschland einflussreiche Gruppierungen gibt, die kein Interesse an einer inhaltlichen Überprüfung der sachlichen Begründbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht haben.

Ich persönlich halte es deshalb für am Wahrscheinlichsten, dass der Richter zurückgepfiffen wurde, von wem auch immer. Wir hatten uns schon intensiv auf die Verhandlung vorbereitet und uns lagen bereits zwei Sachverständigen-Zusagen vor, Gutachten zu erstellen und beim Verhandlungstermin auszusagen. Darüber hinaus hätten wir die Herren Drosten und Wieler vor Gericht als Zeugen gesehen.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir werden sehen, aufgrund welcher widersprochener Bußgeldbescheide es in der Republik zur Verhandlung kommt. Mir liegt bereits die Info über einen weiteren Maskenverstoß in der Stuttgarter U-Bahn vor, der für Ende Oktober anberaumt sein soll. Sobald ich weitere Infos dazu habe, werde ich sie veröffentlichen."

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin

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