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NSU-Prozess: Zschäpe-Verteidiger prüft Verfassungsbeschwerde

Archivmeldung vom 19.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe im NSU-Prozess, hat sich zurückhaltend zur Ablehnung der Befangenheitsanträge am Münchner Oberlandesgericht geäußert. "Die Entscheidung des Senats ist zunächst einmal zu akzeptieren", sagte Stahl den "Kieler Nachrichten". Darüber hinaus prüfe er selbstverständlich, ob er Verfassungsbeschwerde erheben wird.

Mit Blick auf den Fortgang des Prozesses sagte Stahl, "die Verteidigung wird intern und zusammen mit der Mandantin ebenfalls prüfen, wie mit der Entscheidung umzugehen ist". Stahl werde im möglichen Umfang weiterhin Mandate annehmen und bearbeiten. Er werde sich daher mit seinen Kollegen in München gelegentlich abwechseln müssen. Rechtliche Probleme sieht Stahl dadurch nicht: Man habe seinerzeit die Bestellung eines dritten Pflichtverteidigers u. a. damit begründet, dass man sich abwechseln könne. Stahl: "Es ist nicht in jeder Phase der Verfahrens notwendig, dass drei Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung anwesend sind."

Quelle: Kieler Nachrichten (ots)

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