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Inflationsrate im August 2023 voraussichtlich +6,1%

Archivmeldung vom 30.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Inflationsrate in Deutschland wird im August 2023 voraussichtlich +6,1 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im Juli 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,2 % gelegen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juli 2023 voraussichtlich um 0,3 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +5,5 % (Juli 2023: +5,5 %).

Im August 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +9,0 % weiterhin überdurchschnittlich. Der Anstieg der Energiepreise lag im August 2023 mit +8,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat nun wieder oberhalb der Vorjahresveränderungsrate des Gesamtindex. Grund dafür ist unter anderem ein Basiseffekt infolge des niedrigen Indexstands im August 2022, welcher durch die Maßnahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung beeinflusst wurde. Auf die Preissteigerung um 5,1 % zum Vorjahresmonat im Bereich der Dienstleistungen wirkt nach wie vor der Basiseffekt infolge der Einführung des von Juni bis August 2022 geltenden 9-Euro-Tickets.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)


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