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Sportwetten und Hartz IV Lotto Sachsen-Anhalt hält Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger für lebensfremd

Archivmeldung vom 10.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Bei Lotto Sachsen-Anhalt ist die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln zum Wettverbot für Hatz-IV-Empfänger mit Verwunderung aufgenommen worden. Pressesprecherin Ute Semkat sagte der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen zeitung (Freitag): "Die Entscheidung ist lebensfremd, wie soll man das Verbot, Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen, denn umsetzten?" Man könne des Menschen ihre soziale Lage weder ansehen noch sich Ausweise zeigen lassen, sagte Semkat.

"Lottoverkaufsstellen sind keine Sozialpolizei." Aus Sicht von Lotto Sachsen-Anhalt werde mit einer solchen Entscheidung eine bestimmte Gesellschaftsschicht bevormundet und diskriminiert. Es sei nicht auszuschließen dass es unter den Hartz-IV-Empfängern Menschen geben, die spielsuchtgefährdet sind, räumt Semkat ein. Es gebe aber bei Lotto Sachsen-Anhalt bereits Vorkehrungen. So dürfen Sportwetten nur noch mit Kundenkarte gespielt werden. Auffälliges Spielverhalten könnte so erkannt und die betreffenden Kunden darauf angesprochen werden. "Die Lotto-Verkäufer sind für solche Fälle geschult", so Semkat. "Die Klage betrifft nur Westlotto", betonte die Pressesprecherin. Für die Lottogesellschaft in Sachsen-Anhalt ändere die Entscheidung nichts.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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