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Gewalt gegen Frauen trifft immer auch die Kinder: 8812 Kinder suchten 2012 mit ihren Müttern Schutz im Frauenhaus

Archivmeldung vom 22.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tanja Hentschel / pixelio.de
Bild: Tanja Hentschel / pixelio.de

Anlässlich des Internationalen Tages der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11.2013 macht Frauenhauskoordinierung darauf aufmerksam, dass fast die Hälfte aller Schutzsuchenden in Frauenhäusern Kinder sind.

2012 fanden etwa 9000 Frauen Zuflucht vor der Gewalt des Partners im Frauenhaus (196 der 366 Frauenhäuser beteiligten sich an der Erhebung). 66 % der Frauen treten diesen Weg aus der Gewalt gemeinsam mit ihren Kindern an. Diese Mädchen und Jungen sind selbst Opfer oder Zeugen von Gewalt gegen ihre Mutter geworden und wachsen in einer Atmosphäre von Angst und Gewalt auf. Diese traumatischen Erfahrungen beeinträchtigen ihre gesunde Entwicklung. Es besteht das Risiko für diese Kinder, später selbst zu Gewalt zu greifen oder sie zu erdulden. Diese Kinder brauchen dringend eine besondere Betreuung, um die Gewalterfahrung zu überwinden.

Die Frauenhäuser sehen den dringenden Unterstützungsbedarf der Jungen und Mädchen im Frauenhaus, jedoch müssen sie vielerorts aufgrund der fehlenden finanziellen und damit einhergehenden mangelnden personellen Ressourcen auf eine eigenständige Unterstützung der mitbetroffenen Kinder verzichten.

Für Frauenhauskoordinierung ist es nicht hinnehmbar, dass die Unterstützung der Kinder im Frauenhaus an den fehlenden Finanzen scheitert. Erforderlich ist eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen auf der Grundlage bundesgesetzlicher Regelungen und nicht wie bisher in der Regel auf Basis freiwilliger Leistungen der Länder und Kommunen. Frauenhauskoordinierung fordert dazu einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder.

Quelle: Frauenhauskoordinierung e.V. (ots)

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