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Maskenmann-Prozess: Auch einige Opfer wollen Revision

Archivmeldung vom 17.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Anwälte der Unternehmer-Ehefrau und ihrer erwachsenen Tochter aus Bad Saarow teilten am Mittwoch dem rbb mit, das Rechtsmittel vorsorglich nutzen zu wollen. Sie waren 2011 zweimal von dem Täter angegriffen worden.

Trotz der Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Haft war das Gericht nicht allen Forderungen der Nebenkläger gefolgt. So wertete es den Angriff gegen die Frau mit einem Knüppel nicht als versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung. Die zwei Schüsse in Richtung der flüchtenden Tochter wurden nicht als versuchter Mord, sondern als gescheiterter Entführungsversuch mit Warnschüssen definiert.

Mit dem Revisionsantrag wolle man sich auch eine Tür zum Bundesgerichtshof offen halten, erklärte Rechtsanwalt Manuel Operhalsky. Er betonte aber, dass die Unternehmerfamilie insgesamt über das Urteil froh sei.

Die Verteidigung hatte gleich nach dem Urteil am Freitag Revision eingelegt.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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