Weniger Verkehrszeichen, mehr Rechte für Radfahrer
Archivmeldung vom 29.08.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZum 1. September tritt die umfangreichste Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1971 in Kraft. Kernstück ist eine Rodung des Schilderwaldes durch Streichung zahlreicher Verkehrszeichen. Nach Ansicht des ADAC wird es aber noch lange dauern, bis sich das auswirkt, denn die Behörden haben zehn Jahre Zeit, alte Schilder abzubauen.
Weitere Änderungen wirken sich allerdings für die Verkehrsteilnehmer sofort aus.
Die neue StVO will den Radverkehr attraktiver machen. So dürfen künftig
auch nichtbeschilderte linke Radwege befahren werden, wenn dies durch
das Zeichen "Radverkehr frei" erlaubt ist. Autofahrer müssen beim
Abbiegen deshalb vermehrt mit Radfahrern aus beiden Richtungen rechnen.
Das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen soll
erleichtert werden. Allerdings darf nur dort geradelt werden, wo dies
durch ein Zusatzschild ausnahmsweise gestattet ist. Außerdem wird die
Beförderung von bis zu zwei Kindern unter sieben Jahren in
Fahrradanhängern ausdrücklich erlaubt. Ein neues Verkehrszeichen zeigt
an, ob eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Ein
Schutzstreifen für Radfahrer am rechten Fahrbahnrand darf zwar bei
Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden; neu ist aber, dass
durch diese Markierung das Parken auf dem Schutzstreifen verboten ist.
In Fahrradstraßen gilt ein gesetzliches Tempolimit von 30 km/h.
Auch Inline-Skater profitieren von der Neuregelung: Sie werden jetzt
ausdrücklich in der StVO genannt und werden wie Fußgänger behandelt.
Nur ausnahmsweise dürfen sie außerhalb der Fußgängerflächen fahren,
wenn das neue Zusatzschild „skaten“ dies ausdrücklich zulässt.
Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen heißen künftig
"Ein- und Ausfädelungsstreifen". Beim Einfädeln darf schneller gefahren
werden als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, beim Ausfädeln nur dann,
wenn auf der durchgängigen Spur der Verkehr stockt. Auf dreispurigen
Autobahnen ist der linke Fahrstreifen nicht nur für Lkw über 3,5 t,
sondern für alle Kfz mit Anhänger tabu.
An Bahnübergängen gilt ab sofort ein Überholverbot für alle Fahrzeuge,
und zwar vom ersten Gefahrzeichen bis zum Überfahren der Gleise.
Beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge werden in Zukunft
einheitlich mit dem Verkehrszeichen angekündigt, das bisher für den
unbeschrankten Bahnübergang stand. Neu ist außerdem, dass mobile
Halteverbotsschilder den dauerhaft montierten Parkschildern und
Markierungen vorgehen; dadurch sollen Unklarheiten im ruhenden Verkehr
beseitigt werden.
Quelle: ADAC