Anwaltverein warnt vor Vorratsdatenspeicherung
Archivmeldung vom 17.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIn der Auseinandersetzung über die Nutzung gespeicherter Telekommunikationsdaten durch die Sicherheitsbehörden hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) massive Einwände gegen eine mögliche Einführung einer "anlasslosen Speicherung" von IP-Adressen vorgebracht.
Unbescholtene Bürger hätten das Recht, nicht überwacht zu werden, sagte
die Hauptgeschäftsführerin des DAV, Sylvia Ruge, den Zeitungen der
Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). "Eine anlasslose Speicherung ihrer
IP-Adressen ist damit nicht vereinbar." Zugleich sprach sich der
Anwaltverein für das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
vorgeschlagene "Quick-Freeze-Verfahren" aus. "Quick Freeze ist ein
grundrechtsschonender Kompromiss", sagte Ruge den Funke-Zeitungen. "Eine
darüber hinausgehende IP-Speicherung sprengt die Verhältnismäßigkeit."
Immer
wieder hatten die Polizeibehörden die Einführung der
Vorratsdatenspeicherung mit einer in ihren Augen besseren Verfolgung der
Täter etwa in Fällen des Kindesmissbrauchs begründet. Im Zusammenhang
mit dem Sicherheitspaket der Bundesregierung wurden nun erneut
Forderungen nach der anlasslosen Datenspeicherung laut. Der DAV
widerspricht den Forderungen, den Ermittlungsbehörden stehe schon jetzt
ein "umfangreiches Instrumentarium an verdachtsunabhängigen
Ermittlungsmethoden zur Verfügung", so Ruge. Die Rechtsanwältin hob
hervor: "Anlasslose und flächendeckende Datensammlungen sind für eine
effektive Strafverfolgung nicht erforderlich."
Beim
Quick-Freeze-Verfahren werden beim Verdacht einer gravierenden Straftat
wie etwa Kindesmissbrauch, aber auch Tötungsdelikte oder die Gründung
einer Terrororganisation die relevanten Verkehrsdaten von den
Telekommunikationsunternehmen auf richterliche Anordnung "eingefroren"
und gespeichert. Auf diese Weise soll bei konkreten Anhaltspunkten für
eine Straftat etwa der Aufenthaltsort eines mutmaßlichen Täters
schneller identifiziert werden.
In der Bundesregierung hatte
Buschmann viele Monate mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) über
die Ausgestaltung der Speicherung von Kommunikationsdaten durch die
Sicherheitsbehörden gestritten. Der Kriminalpolizei geht "Quick Freeze"
nicht weit genug. Vertreter der Strafverfolgungsbehörden bemängeln, dass
Daten vor der richterlichen Anordnung zum "Einfrieren" verloren gehen
würden.
Aktuell hat das Bundesjustizministerium nach
Informationen der Funke-Zeitungen einen Gesetzentwurf in die Abstimmung
mit den anderen Regierungsressorts gegeben, mit dem das
"Quick-Freeze-Verfahren" rechtlich in die Strafprozessordnung eingeführt
werden soll.
Quelle: dts Nachrichtenagentur