Europäischer Gerichtshof verpflichtet Gesetzliche Krankenkassen zu öffentlichen Ausschreibungen
Archivmeldung vom 12.06.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. Juni 2009 entschieden, dass Gesetzliche Krankenkassen öffentliche Auftraggeber sind und daher das Vergaberecht anwenden müssen. Damit dürfen insbesondere Rabattverträge und Verträge über Heil- und Hilfsmittel nicht mehr ohne formelles Vergabeverfahren geschlossen werden.
Den Altverträgen, die Krankenkassen mit Pharmaunternehmen vergabefrei vereinbart haben, droht die Nichtigkeit.
"Verträge sind gefährdet, wenn mehrere Wettbewerber an einem Auftrag interessiert waren und die Krankenkasse den Auftrag nicht in einem formellen Vergabeverfahren ausgeschrieben hatten", so Dr. Stefan Pooth, Vergaberechtler bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft und Mitglied im Competence Center Public Sector der RölfsPartner Gruppe. "Es ist zu erwarten, dass jetzt eine Vielzahl von Verträgen nachträglich angegriffen wird. Für die Gesetzlichen Krankenkassen und ihre Vertragspartner führt dies zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit."
Anbieter haben nach dem Urteil gegenüber den Kassen Anspruch darauf, dass die Verträge im Wettbewerb und nach den auf Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz ausgerichteten Vorschriften des Vergaberechts vergeben werden. Im Zweifel haben sie nun das Recht, etwaige Verstöße formell zu rügen und mit einem Vergabenachprüfungsverfahren anzugreifen.
Quelle: RölfsPartner