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18,1 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023

Archivmeldung vom 15.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2024 um 18,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Januar 2024 hatte sie um 26,2 % gegenüber Januar 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die Regelinsolvenzen für diesen Zeitraum insgesamt noch leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums Juni 2019 bis Januar 2020 lagen.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 um 22,1 % gestiegen

Im Jahr 2023 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 17 814 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 22,1 % mehr als im Jahr 2022. Im Jahr 2022 hatte die Zahl allerdings nur leicht über dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Jahres 2021 gelegen (+4,3 %). Verglichen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2023 um 5,0 % geringer. Im historischen Vergleich war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sehr niedrig. Im Jahr 2009, also während der Finanz- und Wirtschaftskrise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 32 687 Fällen deutlich höher (+83,5 %).

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 26,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 hatten die Forderungen bei rund 14,8 Milliarden Euro gelegen. Mit Forderungen von 25 Millionen Euro und mehr wurden im Jahr 2023 mit 138 Fällen 38,0 % mehr "Großinsolvenzen" registriert als im Jahr 2022.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Jahr 2023 in Deutschland insgesamt 52,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 106,5 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 84,9 Fällen, das Baugewerbe mit 79,9 Fällen, das Gastgewerbe mit 72,3 Fällen sowie das Verarbeitende Gewerbe mit 63,5 Fällen je 10 000 Unternehmen.

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Februar 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden Rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.

Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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