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NSU-Prozess: Verfassungsgericht weist Klage auf Video-Übertragung ab

Archivmeldung vom 25.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Beim NSU-Prozess wird es keine Videoübertragung in einen weiteren Saal geben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte am Donnerstag mit, dass eine entsprechende Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werde. Die Beschwerdeführer hätten laut den Karlsruher Richtern eine Verletzung eines Grundrechts nicht ausreichend dargelegt.

"Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit", hieß es in der Mitteilung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Der NSU-Prozess soll am 6. Mai beginnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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