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Münchner Verein klagt gegen Gesundheitsreform

Archivmeldung vom 07.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Münchner Verein Krankenversicherung a.G. hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Teile des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) eingereicht.

"Die Politik greift mit dem Gesundheitsreformgesetz in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der privat Krankenversicherten sowie der privaten Krankenversicherung ein. Mit der Beschwerde sollen diese Rechte wieder hergestellt und Schaden von den Versicherten und den Unternehmen abgewendet werden. Jetzt haben die Verfassungsrichter das Wort." - so Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der Münchner Verein Krankenversicherung.

Vertreten wird der Münchner Verein vor dem Bundesverfassungsgericht von Prof. Dr. Gregor Thüsing. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich u.a. gegen die mit der Reform eingeführten Einschränkungen für Angestellte, die sich in der PKV versichern wollen, gegen den Zwang zur Einführung eines Basistarifs sowie gegen den Ausschluss des Kündigungsrechts auch im Falle des betrügerischen Erschleichens von Versicherungsleistungen.

Dr. Rainer Reitzler: "Wir sind zuversichtlich, dass die Verfassungsrichter den verfassungswidrigen Eingriffen der Politik in die Rechte der Versicherten und der Versicherungsunternehmen Einhalt gebieten werden."

Quelle: Münchner Verein

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