Verwaltungsgericht Ansbach setzt Verbotsverfügung der Regierung von Mittelfranken aus: - bwin darf in Bayern wie bisher weiter Sportwetten anbieten und mit bayerischen Spielteilnehmern Wetten abschließen
Archivmeldung vom 20.12.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Verwaltungsgericht Ansbach hat einem Antrag der bwin e.K. entsprochen, die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Regierung von Mittelfranken auszusetzen. Die Regierung von Mittelfranken hatte bwin untersagt, in Bayern via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Bayern Sportwetten abzuschließen.
Das Verwaltungsgericht stellt in seiner Begründung klar, dass
erhebliche Zweifel beständen, ob eine Umsetzung dieser Verfügung
technisch überhaupt möglich wäre. Ebenfalls hat das Gereicht
erhebliche Zweifel, ob ein bundesweites Abschalten von bwin, nur um
die Untersagung für Bayern umzusetzen, verhältnismäßig wäre.
Quelle: Pressemitteilung bwin e.K.