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Computerbild-Verbreitung gerichtlich untersagt - Unister verbessert Nutzerfreundlichkeit

Archivmeldung vom 06.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Computer Bild
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Die aktuelle Computerbild darf ab sofort in der bisherigen Version nicht mehr unverändert verbreitet werden, also weder an Abonnenten oder andere Empfänger verschickt, übergeben oder zugestellt werden. Das hat am Donnerstag, dem 5. Juli das Landgericht Leipzig in seinem Beschluss (Aktenzeichen: 08 0 2057/12) verfügt. Der Beschluss liegt dem Fachportal hottelling vor.

In dem Beschluss heißt es: Den Antragsgegnern wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle der Wiederholung bis zu 2 Jahren , untersagt, in Bezug auf die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen vermeintlicher illegaler Service-Gebühren auf fluege.de gegen den Antragssteller eingestelltes strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu behaupten und/oder behaupten zu lassen: "Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit - sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen." Weiter schrieb das Gericht, die Antragsgegner - also Computerbild sowie der Autor Hans von der Burchard - trügen "die Kosten des Verfahrens". Den Streitwert legte das Gericht auf 7.000 Euro fest.

Schon im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte die Staatsanwaltschaft Dresden über Computerbilds neue investigative Redaktion gegenüber Unister geschrieben: "Unabhängig von der tendenziösen Formulierung des Artikels ist die Aussage der Computer-BILD, dass die 'Oberstaatsanwaltschaft Dresden' (gemeint ist wohl die Generalstaatsanwaltschaft Dresden) bereits die Staatsanwaltschaft Leipzig angewiesen hätte, den Fall wieder aufzunehmen, eindeutig falsch."

Die nun vom Gericht untersagte Behauptung der "investigativen Redaktion" der Computerbild unter Leitung von Alexander Krug sowie seinem Autor Hans von der Burchard war in dem reißerischen Artikel mit der Überschrift "Unister: Deutschlands größtes Abzockimperium" getätigt worden. So richtig verständlich wird die vom Gericht nun verbotene Aussage jedoch nur, wenn man auch den Kontext betrachtet. So hatte Computerbild mit ungewohnt überheblichem Tenor Folgendes geschrieben:

"'Und was Fluege.de macht, verstößt ohne Zweifel gegen die EU-Verordnung.' Auf Anfrage der Computerbild rechtfertigt sich die Staatsanwaltschaft recht kurios, es sei 'fernliegend', dass sich jeder Kunde durch die (fluege.de) Service-Pauschale betrogen fühle. Ein Millionen-Gewinn durch rechtswidriges Verhalten - kein Grund für Ermittlungen, weil nicht jeder Betroffene gleich Betrug schreit? Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit - sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal neu aufzurollen."

Besonders diese Passage stieß bei Unister auf erhebliche Kritik. So sagte Dr. Konstantin Korosides, Leiter Unternehmenskommunikation und Studien, er könne nicht erkennen, was an einer üblichen Reisebüro-Servicepauschale Betrug sein solle und damit rechtswidrig sei. Damit folgte er der Einschätzung der Staatsanwaltschaft.

Noch einen Tag vor dem Leipziger Gerichts-Beschluss hatte die Computerbild in einer großen Pressemittelung mitgeteilt, sie rücke keinen Zentimeter von ihren bisherigen Behauptungen im Artikel zu Unister ab. Der Computerbild-Artikel hatte sich aber nicht nur mit einer angeblich illegalen Servicegebühr beschäftigt, sondern auch mit Rabatten auf Unisters Reiseseiten, die es angeblich gar nicht gäbe, über angeblich mangelnde Endpreisdarstellungen oder angebliche Verstöße gegen "geltendes EU-Recht". In der Kritik stand auch der angeblich nicht zufriedenstellende Service am Kunden bei Unister.

Zwar widerspricht die Unister GmbH vehement der Behauptung, man werbe mit Rabatten, die man nicht einhalte, auch verstoße man mit der Endpreisdarstellung keinesfalls gegen EU-Recht. Dennoch räumte das das ehemalige Leipziger Studenten-Start-Up ein, man habe besonders den Service nicht entsprechend des schnellen Unternehmens-Wachstums nachziehen können. Dafür entschuldige man sich bei Verbrauchern, die man verärgert habe.

Derzeit sei man dabei, den Service auch durch Personalaufstockung deutlich zu verbessern. Noch liege man jedoch leider zehn Prozent unter dem wünschenswerten Serviceziel.

Auch sagte Unister, man arbeite derzeit daran, den Service deutlich verbraucherfreundlicher zu machen. Auch die von Computerbild teils kritisierte mangelnde Nutzerfreundlichkeit einiger Webseiten, wie ab-in-den-urlaub.de oder fluege.de, überprüfe man derzeit mit Hochtouren und habe auch schon einige neue verbraucherfreundliche Funktionen online genommen. Damit möchte Unister dem Vorwurf von Computerbild entgegentreten, man würde in den Buchungsstrecken vorsätzlich "Buchungsfallen" einbauen.

So teilt Unister-Sprecher Dr. Konstantin Korosides mit: "Derzeit führt Unister eine Vielzahl an Split-Tests im Hintergrund auf seinen Webseiten durch, um mit einer verbesserten Seitenführung einigen genannten Kritikpunkten entgegenzuwirken. Grundsätzlich ist aber die überwiegende Vielzahl unserer Nutzer und Kunden hochzufrieden mit den durch Unister-Reiseseiten zur Verfügung gestellten Dienstleistungen." Außerdem ergänzte Dr. Korosides: ""Wir wären nicht Marktführer, wenn jeder Kunde auf seltsamen Wegen geholt werden würde und unzufrieden wäre. Dies zu Glauben wäre doch sehr naiv. Im Gegenteil: Unser Geschäftsführer Thomas Wagner hat das Thema Customer-Relations-Management, also CRM, zum absoluten Prio-1,0-Thema erklärt. Er ist der Meinung, dass sich hier in den nächsten Jahren die Spreu vom Weizen bei den Online Anbietern trennt." Unister lege zudem großen Wert darauf, aus Kunden Stammkunden zu machen. Nur wem das gelinge, könne dauerhaft am Reisemarkt überlebensfähig sein.

Dennoch kritisiert Unister den gesamten Computerbild-Artikel, der in Teilen nun vom Leipziger Landgericht untersagt wurde, da er vor Fehlern, Verleumdungen und übler Nachrede wimmele. Zudem agiere er auch im "journalistischen Graubereich", so Dr. Konstantin Korosides, Leiter Unternehmenskommunikation der Unister Holding. Deshalb sehe man sich leider gezwungen, in der näheren Zukunft 20 weitere abgemahnte Punkte mittels gerichtlicher Unterlassungsanträge geltend zu machen.

Quelle: hottelling (ots)

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