Assekuranzen gegen Pflicht zur Elementarschadenversicherung
Archivmeldung vom 20.07.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittDer Gesamtverband der Deutschen Versicherungsbranche (GDV) hat sich dagegen ausgesprochen, eine obligatorische Versicherung gegen Extremwetterereignisse einzuführen. "Eine Pflichtversicherung als singuläres Instrument gegen Elementarschäden lehnen wir ab", sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, dem "Spiegel".
Er argumentiert, eine solche Pflicht nehme Hausbesitzern und Unternehmen den Anreiz, gegen Flut- und andere Extremwetterrisiken vorzusorgen. Das könne dazu führen, dass entweder für die Versicherungsnehmer die Prämien unbezahlbar hoch oder am Ende die Risiken für die Versicherer untragbar groß würden. "Eine Pflichtversicherung kann am Ende nicht die Kosten der fehlenden Klimafolgenanpassung schultern."
Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatte viele Hausbesitzer getroffen, die keinen Versicherungsschutz gegen derartige Elementarschäden haben.
Insgesamt sind in Deutschland nur etwa 46 Prozent der Hausbesitzer gegen Flutfolgen abgesichert. Die Regierungen der aktuell betroffenen Länder sowie die Bundesregierung haben Soforthilfen in Aussicht gestellt. Ökonomen und Verbraucherschützer fordern jedoch, als eine Konsequenz aus der Flutkatastrophe müsse eine Pflichtversicherungspflicht eingeführt werden. "Wir halten eine Versicherungspflicht grundsätzlich für sinnvoll", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern, das ist auch bundesweit die Position der Verbraucherschützer.
Hilfe für die Betroffenen dürfe nicht davon abhängen, ob gerade Wahlkampf sei, und damit einer gewissen Willkür unterliegen. Ein Versicherungszwang sei allenfalls dann sinnvoll, argumentiert dagegen Asmussen, wenn er in ein neues Gesamtkonzept für Flächen- und Bauplanung sowie den Katastrophenschutz eingebunden wäre. Außerdem müsse eine solche obligatorische Versicherung mit Präventionspflichten für Versicherte und risikoadäquaten Preisen oder mit einer staatlichen Rückversicherung verknüpft werden. Jan-Oliver Thofern, Geschäftsführer Aon Deutschland schlägt vor, dass der Staat den Abschluss einer Elementarschadenversicherung fördert, indem private Versicherungsnehmer die Prämien von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen dürfen. "Das wäre ein effizienter, relativ aufwandarmer Weg, den Menschen einen Anreiz zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung zu geben", sagte Thofern dem "Spiegel".
Quelle: dts Nachrichtenagentur