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Hartz-IV-Empfänger haben gute Karten vor Gericht - Fast 40 Prozent der Klagen erfolgreich

Archivmeldung vom 20.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Hartz-IV-Empfänger haben nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" gute Karten vor den Sozialgerichten. Fast 40 Prozent der Klagen im Zusammenhang mit der Grundsicherung gingen 2016 entweder ganz oder teilweise zu ihren Gunsten aus. Das Blatt beruft sich auf eine aktuelle Übersicht des Bundesarbeitsministeriums, die die Linksparteivorsitzende und Sozialexpertin der Fraktion, Katja Kipping, angefordert hatte.

Den Daten zufolge wurden 2016 knapp 121.000 Klagen abschließend entschieden. Dabei gingen 39,9 Prozent im Sinne der Leistungsempfänger aus. Dies entspricht dem Niveau des Vorjahres. Bei Klageverfahren im Zusammenhang mit den von Jobcentern verhängten Sanktionen betrug die Erfolgsquote 38,4 Prozent. Bei Streitfällen über die Kosten der Unterkunft und Heizung waren es sogar 42,8 Prozent.

Nach Einschätzung von Katja Kipping sind die Zahlen nur "die Spitze des Eisbergs", denn viele Betroffene würden aus unterschiedlichen Gründen nicht klagen. Aber auch die vorliegenden Daten ließen den Schluss zu: "Hartz IV öffnet offensichtlich rechtlicher Willkür Tür und Tor". Schon deshalb sei das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mit Hartz IV nicht gewährleistet, meinte Kipping.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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