Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Bei 13 % der Ehepaare hat mindestens ein Partner einen ausländischen Pass

Bei 13 % der Ehepaare hat mindestens ein Partner einen ausländischen Pass

Archivmeldung vom 18.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Statistisches Bundesamt Logo
Statistisches Bundesamt Logo

Im Jahr 2013 gab es in Deutschland 17,6 Millionen Ehepaare. Bei 7 % der Ehepaare hatte ein Partner die deutsche, der andere Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit. Bei 6 % der Ehepaare besaßen beide Ehepartner einen ausländischen Pass. Somit hatte bei insgesamt 13 % der Ehepaare mindestens ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus mit, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Ganz überwiegend (87 %) waren Deutsche jedoch mit Deutschen verheiratet.

Die Zahl der deutsch-ausländischen Ehepaare belief sich im Jahr 2013 auf knapp 1,2 Millionen. Dabei waren Deutsche am häufigsten mit Türkinnen oder Türken verheiratet. 19 % der deutschen Frauen, die eine binationale Ehe führten, hatten einen türkischen Ehemann. Etwas seltener (14 %) waren deutsche Männer in binationalen Ehen mit einer türkischen Frau verheiratet.

Mit einer deutschen Frau verheiratete ausländische Männer besaßen am zweithäufigsten die italienische (12 %) und am dritthäufigsten die österreichische (7 %) Staatsangehörigkeit. Ausländische Ehefrauen deutscher Männer stammten am zweithäufigsten aus Polen (9 %) und am dritthäufigsten aus der Russischen Föderation (8 %).

Von den 1,1 Millionen Paaren, bei denen kein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit hatte, besaßen 90 % dieselbe Staatsangehörigkeit. Bei rund drei von zehn ausländischen Ehepaaren hatten beide Partner den türkischen Pass.

Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat verstanden. Dabei werden Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, als Deutsche ausgewiesen. Der Migrationsstatus bleibt bei dieser Betrachtung unberücksichtigt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte gesagt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige