Sanktionsaufschub bei den Jobcentern nach Hartz-IV-Urtei
Archivmeldung vom 08.11.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die Jobcenter aufgefordert, bis zur Auswertung des Urteils die Entscheidungen Hartz-IV-Sanktionen vorerst keine neuen Sanktionsbescheide zu vollstrecken. "Entscheidungen über Sanktionsbescheide nach §§ 31 bis 31b SGB II sind vorerst zurückzustellen", erklärte ein Sprecher der Behörde gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland«.
Es ist allerdings nur ein vorübergehender Sanktionsstopp. Verfahren wegen Regelverstößen seien weiterhin einzuleiten oder fortzuführen, so ein Sprecher des BMAS. Laufende Bescheide über der verfassungsgemäßen 30-Prozent-Grenze sollten zudem auf die zulässige Höhe heruntergesetzt werden. Sanktionen, die wegen Meldeversäumnissen verhängt werden, sind nicht betroffen von der Ankündigung. Ob und inwieweit die Grundsätze des Urteils auch Leistungsminderungen aus solchen Gründen betreffen, werde aber geprüft, so das BMAS.
Die LINKE-Chefin Katja Kipping forderte gegenüber "neues deutschland" ein Sanktionsmoratorium. »Die sicherste Lösung für die Hartz-IV-Betroffenen wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern wäre jetzt ein vorübergehendes Sanktionsmoratorium, also eine Aussetzung aller Sanktionen. In der Zwischenzeit sollte das Sozialministerium einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils unterbreiten«, sagte Kipping. Im Rahmen dieses Verfahrens werde sich die LINKE »für die vollständige Sanktionsfreiheit« einsetzen.
Quelle: neues deutschland (ots)