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Neuapostolische Kirche führt Frauenordination ein

Archivmeldung vom 21.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stammapostel Jean-Luc Schneider (2022) Bild: Neuapostolische Kirche Fotograf: Andreas Rother
Stammapostel Jean-Luc Schneider (2022) Bild: Neuapostolische Kirche Fotograf: Andreas Rother

Die Neuapostolische Kirche (NAK) öffnet ihr geistliches Amt für Frauen: Ab 2023 können sie in alle Amtsstufen ordiniert und auch mit Führungsaufgaben auf allen Ebenen betraut werden.

Dies hat der internationale Kirchenleiter, Stammapostel Jean-Luc Schneider, am Dienstagabend, 20. September 2022, im Rahmen eines "virtuellen Gemeindeabends" bekannt gegeben: Per Videoansprache wandte er sich an die gut neun Millionen Kirchenmitglieder in aller Welt.

Bislang hat die NAK nur Männer in die Ämter Diakon, Priester oder Apostel berufen. Diese Praxis sei in der rund 160-jährigen Geschichte der Kirche bislang nicht umfassend lehrmäßig begründet worden, erläuterte der Kirchenleiter in der Ansprache: "Es stellt sich daher die Frage, ob diese traditionelle Beschränkung haltbar ist."

Es seien aber nicht gesellschaftliche Debatten oder staatliche Verfassungen, die diese Frage aufgeworfen hätten. Vielmehr sei die Frage der Frauenordination einer von vielen Aspekten bei der Entfaltung der neuapostolischen Glaubenslehre. Neben ihrem Verständnis von Kirche und Sakrament hat die NAK zuletzt ihr Amtsverständnis ausformuliert. Das mündete 2019 in einer Struktur- und Hierarchie-Reform.

Antworten auf solche theologischen Fragen könne nur "die sachgemäße Auswertung des biblischen Befundes" geben, betonte Stammapostel Schneider. Darüber beriet das oberste Beschlussorgan der NAK, die Bezirksapostelversammlung, in den vergangenen drei Jahren.

Das Ergebnis formulierte die Video-Präsentation so: "Vor Gott, dem Schöpfer, sind Mann und Frau gleichberechtigt. Es gibt keine zwingenden Gründe, Unterschiede zu machen, nicht bei Jesus Christus, nicht in der Apostellehre, nicht in der neuapostolischen Tradition."

Vor diesem Hintergrund verkündete der Kirchenleiter jetzt: "Das Apostolat - die Apostel in der Einheit mit dem Stammapostel - entscheidet, dass Frauen aufgrund der Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit der Geschlechter mit Amtsvollmacht betraut werden können." Und: "Der damit verbundene Amtsauftrag wird überall dort erteilt, wo es von der Gesellschaft und Gemeinde angenommen wird."

Die Regelungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Quelle: Neuapostolische Kirche (ots)

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