Innsbruck: Deutscher bei Neonazi-Prozess wegen Hakenkreuz zu Bewährungsstrafe verurteilt
Archivmeldung vom 01.10.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittDas Landesgericht Innsbruck hat am Donnerstag einen deutschen Staatsbürger wegen nationalsozialistischen Taten zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem wurde über den 26-Jährigen, der ein Hakenkreuz um den Hals getragen hatte, eine unbedingte Geldstrafe verhängt. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Bei der Durchsuchung seines Hauses waren noch weitere Artefakte mit Bezug zum Dritten Reich gefunden und eingezogen worden, wie die Kronen-Zeitung am Freitag berichtet.
Vor Gericht gab der Mann laut dem Blatt an, er möge Ausländer nicht, die nach Österreich kämen, nicht arbeiten würden und denen „alles“ bezahlt werde. Deshalb habe er ein Hakenkreuz um den Hals getragen. Ein „Nazi“ sei er aber nicht. Daraufhin fragte der Richter den selbst arbeitslosen, im Tiroler Oberland wohnhaften Deutschen, ob er sich dann selber auch nicht möge.
Das Urteil: Der 26-Jährige muss demnächst einem ehemaligen Konzentrationslager einen Besuch abstatten. Außerdem wurde über ihn - nicht rechtskräftig - eine 18-monatige bedingte Freiheitsstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 2250 Euro verhängt.
In einem anderen Verhandlungssaal des Innsbrucker Landesgerichts fand zur selben Zeit ein Prozess gegen einen Mann statt, der in einem Einkaufszentrum den Hitlergruß gezeigt und wiederholt „Heil Hitler“ geschrien hatte. Der 44-Jährige zeigte sich beim Prozess reumütig. Er sagte, er könne sich an gar nichts erinnern.
„Ich bin total baff, Entschuldigung“, so der Angeklagte laut der Kronen-Zeitung. Zum Tatzeitpunkt sei er stark alkoholisiert gewesen. Die Aussagen von fünf Zeugen, die alle dasselbe schilderten, hätten ihn „total geschockt“. Das Gericht verurteilte den Mann zu vier Monaten bedingt und zu einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine „bedingte“ Strafe im österreichischen und schweizerischen Recht ähnelt einer Bewährungsstrafe im deutschen Recht, kann also unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden."
Quelle: SNA News (Deutschland)