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Kein Erfolg der einstweiligen Verfügung gegen den Streik bei der Klinikum Fulda AG am 6.7.2006

Archivmeldung vom 06.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Am Mittwoch den 5. Juli 2006 hat das Arbeitsgericht in Fulda den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik am Klinikum Fulda abgewiesen (AZ 1 Ga 4/06). Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Klinikum Fulda AG ist der Ansicht, dass durch einen im Dezember 2004 mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen und dem Klinikum abgeschlossenen Haustarifvertrag, der einige abweichende Sonderbestimmungen zum BAT regelt, Friedenspflicht bestehe. Das Arbeitsgericht Fulda hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Anspruch für den Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht.Der Haustarifvertrag schränke nicht das Recht zu Arbeitskampfmaßnahmen des Marburger Bundes ein. Die Arbeitgeberseite hat sofortige Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Hessen eingelegt.

Der Marburger Bund Hessen sieht sich in seiner Position bestärkt. "Nunmehr kann kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen der Ärztinnen und Ärzte bestehen, selbst wenn es in einer Klinik tarifvertragliche Sonderregelungen gibt." "Diese Klarstellung wird bundesweit die Ärzte an weiteren Kliniken zur Teilnahme an den
Streikmaßnahmen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund motivieren" sagte der Geschäftsführer des MB Hessen Udo Rein.Der eintägige Streik am Klinikum Fulda findet wie geplant am 6. Juli 2006 statt. Eine Notdienstvereinbarung wurde heute mit dem Vorstand der Klinik Fulda AG abgeschlossen.Die Patientenversorgung ist somit gesichert.

Quelle: Pressemitteilung Marburger Bund Hessen

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