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Gericht: Massenhafte Datenabfrage durch Polizei in Osnabrück war rechtswidrig

Archivmeldung vom 22.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Polizei Osnabrück hat zu Unrecht im August 2014 insgesamt 14.269 Verbindungsdaten zur Aufklärung einer Pfefferspray-Attacke abgefragt. Das hat jetzt das Landgericht Osnabrück entschieden, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und im Ergebnis rechtswidrig gewesen, so die Richter in ihrem Beschluss. Sie stellten fest: Je größer der Kreis von Unverdächtigen sei, deren Daten im Zuge einer solchen Abfrage erhoben werden, desto gewichtiger müssten neben der Tat auch die Chancen sein, diese überhaupt aufzuklären.

Allerdings konnte die Tat auch mithilfe der Tausenden Verbindungsdaten nicht aufgeklärt werden, das Ermittlungsverfahren wurde laut "NOZ" eingestellt. Aufgrund des Tatorts in der Nähe mehrerer Diskotheken gerieten auch Daten zahlreicher Unbeteiligter in die Abfrage. Auslöser war die Pfefferspray-Attacke mutmaßlich linksextremistischer Angreifer auf Personen aus der rechten Szene. Ein zeitweilig Verdächtiger hatte Beschwerde gegen die Funkzellenabfrage eingelegt und bekam jetzt Recht.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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