Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Jurist erwägt Klage gegen die namibische Regierung wegen Abkommen mit Deutschland

Jurist erwägt Klage gegen die namibische Regierung wegen Abkommen mit Deutschland

Archivmeldung vom 08.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der namibische Anwalt Patrick Kauta erwägt eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof in Namibia, um die Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia zu kippen. In ihrer derzeitigen Form sei die Erklärung "nicht im Einklang mit der Verfassung, sie verletzt die Menschenrechte und das Völkergewohnheitsrecht", heißt es in einem Brief an den Generalstaatsanwalt von Namibia, der "nd" vorliegt.

Die Zeitung berichtet darüber in ihrer Mittwochausgabe. Darin fordert Kauta eine Zusicherung, dass das letzte Wort über die Gemeinsame Erklärung beim Parlament liegen werde. "Ich will sicherstellen, dass alle Parteien zusammenkommen und von Anfang an in gutem Glauben und auf gleicher Augenhöhe verhandeln", sagt Kauta im zu "nd.DerTag".

Vier Rechtsverstöße wirft Kauta der namibischen Regierung vor: Indem die namibische Regierung in geheimen Verhandlungen mit der deutschen Regierung zugesichert habe, die finanziellen Forderungen seien auch für künftige Generationen abgeschlossen, habe sie ihre verfassungsgemäßen Befugnisse überschritten. Der Ausschluss der Ovaherero und Nama als Verhandlungspartner widerspreche dem Völkerrecht, das indigenen Völkern zusichert, in Entscheidungen mit Bezug auf ihre Rechte eingebunden zu werden. Eine beratende Funktion, wie von der namibischen Regierung vorgesehen, werde dem nicht gerecht. Außerdem verstoße die namibische Regierung mit der Anerkennung des Genozids als "Völkermord nach heutigem Maßstab" gegen ihre verfassungsgemäßen Pflichten, gegen die Reproduktion von Rassismus vorzugehen. In der Erklärung heißt es wörtlich: "Die Bundesregierung erkennt an, dass die in Phasen des Kolonialkrieges verübten abscheulichen Gräueltaten in Ereignissen gipfelten, die aus heutiger Perspektive als Völkermord bezeichnet würden."

Faktisch bedeutet das, dass die Bundesregierung die damalige rassistische Unterteilung von Völkern in zivilisierte und unzivilisierte zugrunde lege, erklärt die Völkerrechtsexpertin Karina Theurer, die Patrick Kauta auf diesem Gebiet berät. Die Antwort des Generalstaatsanwalts, die dem "nd" ebenfalls vorliegt, klingt ungehalten. Darin weist er die Argumente der Kanzlei als "böswillige Behauptungen" zurück und droht Kautas Klienten mit Strafzahlungen. Theurer erklärt sich das so: "Sie stehen mit dem Rücken zur Wand und wollen uns Angst machen."

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte malta in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige