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Oberlandesgericht Dresden bestätigt Schließung von "Thor Steinar"-Laden in Plauen

Archivmeldung vom 14.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das alte und das neue Logo von Thor Steinar
Das alte und das neue Logo von Thor Steinar

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Schließung des "Thor Steinar"-Laden im sächsischen Plauen endgültig bestätigt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, sei mit dem Beschluss vom 27. Juli 2012 die Berufung des Mieters gegen ein Räumungsurteil des Landgerichts Zwickau von Ende 2011 zurückgewiesen worden.

Bereits Ende 2009, kurz nach Geschäftseröffnung, hatte der Vermieter den Mietvertrag gekündigt. Zur Urteilsbegründung hieß es jetzt in Dresden, dass der Vermieter berechtigt gewesen sei, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, weil der Mieter vor Vertragsschluss darüber hätte aufklären müssen, welchen Stellenwert die Textilien der Marke "Thor Steinar" im Ladenlokal einnehmen sollten. Die Bedenken des Vermieters gegen den Verkauf von Textilien dieser bei Neonazis beliebten Marke seien dem Mieter bekannt gewesen. Eine weitere Revision des Schließungsbeschlusses sieht das Dresdner Gericht nicht vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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