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Gericht verurteilt Auschwitz-Wachmann zu fünf Jahren Haft

Archivmeldung vom 17.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Landgericht Detmold hat einen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 94-Jährigen am Freitag der Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte einen Freispruch gefordert: Es seien keine Beweise für die direkte Beteiligung des Angeklagten an den Morden in dem Konzentrationslager vorgelegt worden.

Der heute 94-Jährige war von 1943 bis 1944 in Auschwitz eingesetzt.

Zentralrat der Juden begrüßt Auschwitz-Urteil

In einer ersten Stellungnahme hat der Zentralrat der Juden in Deutschland das Urteil gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Hanning begrüßt. "Die Verurteilung SS-Mannes hat für die Opfer und ihre Angehörigen eine hohe Bedeutung", erklärte Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats, gegenüber der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Samstagsausgabe). Allerdings könne das Urteil gegen Hanning die Jahrzehnte langen Versäumnisse der deutschen Justiz nicht wiedergutmachen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Neuen Westfälischen (ots)

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