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Bundesrechnungshof deckt Missstände bei Lärmschutz-Bauten der Bahn AG auf

Archivmeldung vom 20.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesrechnungshof hat massive bürokratische und finanzielle Missstände bei den Lärmschutz-Bauten der Bahn AG aufgedeckt. "Die Planungskosten steigen und die Bauleistungen sinken", bemängelt die Kontrollbehörde in einem Prüfbericht an den Bundestag.

Obwohl der Bund seine Zahlungen für die Lärmsanierung an den Schienenstrecken von 51 Millionen auf 100 Millionen Euro jährlich erhöht habe, sei von Jahr zu Jahr weniger Lärmschutz gebaut worden, weil die verantwortliche DB Netz AG "immer höhere Planungskosten geltend macht", zitiert die "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) aus dem Prüfbericht des Rechnungshofes. Im Jahr 2003 seien von 51 Millionen Euro Bundeszuschuss noch 49 Millionen Euro für konkrete Bauleistungen ausgegeben worden. Im Jahr 2007 habe der Bund 100 Millionen Euro überwiesen, von denen jedoch nur rund 28 Millionen Euro verbaut worden seien, bemängeln die Rechnungsprüfer.

Dem Rechnungshof-Bericht zufolge droht die DB Netz AG nun sogar mit dem Stopp des Lärmsanierungsprogramms, wenn der Bund nicht zusätzliche Planungskosten in Höhe von 94 Millionen Euro übernehme. Falls der Bund auf diese Forderungen einginge, "würde nahezu der gesamte Haushaltsansatz von 100 Mio. Euro für Planungskosten aufgezehrt und es könnten nahezu keine Lärmschutzanlagen mehr gebaut werden", warnt der Rechnungshof. Das Schienenwegeausbaugesetz sehe für Planungskosten einen pauschalen Satz von 13 Prozent vor, doch die Forderungen der Bahn ergäben eine Planungskostenquote von bis zu 44 Prozent, so die Rechnungsprüfer.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will der Bahn offenbar entgegenkommen und einen Pauschalsatz von etwa 18 Prozent für Planungskosten der Lärmsanierung ansetzen. Der Rechnungshof zitiert aus einer Stellungnahme des Ministeriums, die Lärmsanierung sei ein "politisches Programm von besonderer Bedeutung und von hoher Sensibilität". Maßnahmen im unternehmerischen Bereich der DB AG könnten jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.

Quelle: Rheinische Post

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