Geplatzte BBI-Eröffnung: Air Berlin zieht vor Gericht
Archivmeldung vom 06.11.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Fluggesellschaft Air Berlin zieht wegen der geplatzten Eröffnung des neuen Hauptstadt-Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) gegen die Flughafengesellschaft vor Gericht. "Wir haben entschieden, unseren Anspruch auf Schadensersatz auf dem Rechtsweg geltend zu machen", erklärte Air-Berlin-Chef Hartmut Mehdorn am Dienstag.
Versuche, sich außergerichtlich mit der Flughafengesellschaft zu einigen, seien in den vergangenen Monaten gescheitert. Ursprünglich sollte der Flughafen bereits am 3. Juni eröffnet werden, knapp vier Wochen vor dem Termin musste selbiger allerdings wegen mangelhaft geplanten Brandschutzes abgesagt werden. Als neuer Eröffnungstermin steht nun der 27. Oktober 2013 im Raum.
CDU: Keine Mehrkosten wegen Klage gegen Berliner Flughafenbetreiber
Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle, geht davon aus, dass dem Bund wegen der Klage von Air Berlin gegen den Berliner Flughafenbetreiber keine Mehrkosten entstehen. "Schadenersatzanforderungen richten sich grundsätzlich an die Flughafengesellschaft, die dafür hoffentlich die notwendige Vorsorge getroffen hat", sagte der CDU-Politiker "Handelsblatt-Online".
"Ich gehe davon aus, dass sie über genügend Liquidität verfügt." Air Berlin hatte zuvor mitgeteilt, dass sie beim Landgericht Potsdam Klage mit dem Ziel eingereicht habe, den Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihr durch die Verschiebung der Flughafeneröffnung entstanden ist, gerichtlich feststellen zu lassen.
Eine genaue Summe nannte Air-Berlin-Chef Hartmut Mehdorn nicht. Er erklärte, bisher seien bereits Schäden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hatte den Eröffnungstermin am 3. Juni 2012 nicht eingehalten und zwischenzeitlich mehrfach verschoben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur