Rostock dementiert drakonische Auflagen für CSD-Bewegung
Archivmeldung vom 12.07.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittRostocks Oberbürgermeister Roland Methling (UFR) tritt Meldungen entgegen, nach denen städtische Auflagen die Durchführung des "Christopher Street Day" am kommenden Wochenende in der Hansestadt gefährdeten. Dies berichtet die Tageszeitung "neues deutschland" in ihrer Wochenendausgabe. Laut Methling wurden "Missverständnisse" bezüglich der städtischen Auflagen in einem Gespräch mit den Veranstaltern ausgeräumt. Es seien lediglich Auflagen ausgesprochen worden, "wie sie analog auch bei allen anderen Aufzügen und Versammlungen angewendet werden". Das kolportierte Alkoholverbot beziehe sich nur auf die Parade selbst, die Auflagen zur Beschallung der Veranstaltung stellten "keinerlei Einschränkung" der Praxis in den Vorjahren dar, heisst es in einer Stellungnahme, die "nd" vorliegt. Rathaus-Sprecher Ulrich Kunze spricht von einem "Sturm im Wasserglas".
Mitte der Woche hatten sich die Rostocker CSD-Veranstalter an die Presse gewandt, nachdem sie die Auflagen der Ordnungsbehörden für die Veranstaltung erhalten hatten. Die Presse hatte sie mit der Einschätzung zitiert, eine Durchführung des CSD sei unter solchen Bedingungen nicht möglich: "Wir dürfen keine Musik mehr abspielen, keine Bänke auf dem Neuen Markt aufstellen oder Getränke anbieten", hatte Mathias Luther vom Vorstand des Organisations-Vereins gesagt. Diese Auflagen und ein Verbot, sich bis zur Unkenntnlichkeit zu verkleiden, hatte nicht nur in sozialen Medien für Entrüstung gesorgt, das Portal queer.de sprach von einem "Drag Queen-Verbot". Aktivistinnen hatten bereits angekündigt, sich demonstrativ festnehmen zu lassen, Bundespolitiker hatten die vermeintliche Affäre kommentiert.
Quelle: neues deutschland (ots)