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Kölner Strafrechtlerin gegen Reform des Abtreibungsparagrafen 218: Gesetzentwurf zur "Liberalisierung" im Ansatz verfehlt

Freigeschaltet am 11.02.2025 um 11:38 durch Mary Smith
Frauke Rostalski
Frauke Rostalski

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski hat den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und Linkspartei zur Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch als verfehlt kritisiert. "Anstatt sich in alten Debatten und längst diskutierten Argumenten über die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu verlieren, wäre es an der Zeit, die Selbstbestimmung Schwangerer durch tatsächlich geeignete Maßnahmen zu fördern", schreibt die Juristin und Philosophin, die auch dem Deutschen Ethikrat angehört, im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe).

Am Montag hatte der Rechtsausschuss des Bundestags eine Abstimmung über den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl mit Mehrheit verhindert. Rostalski war als Sachverständige zu einer Anhörung des Ausschusses geladen.

Die Zielsetzung des Entwurfs, den Schwangerschaftsabbruch "liberaler" zu gestalten, nannte Rostalski "schon sprachlich mehr als schief". Die Befürworter stritten "für mehr Freiheit der Schwangeren zulasten der Freiheit und sogar des Lebens des Ungeborenen", kritisierte sie.

Eine Reform nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und Linkspartei führe auch nicht zu mehr Selbstbestimmungsfreiheit für die schwangere Frau. "Der Sache nach verengt die Debatte darüber, ob der Schwangerschaftsabbruch (für die Schwangere) strafbar sein soll oder nicht, die Frage auf einen bloßen Konflikt zwischen der Schwangeren und dem Ungeborenen."

Die kollektive Verantwortung der Gesellschaft für tragfähige Lebensumstände, in denen insbesondere Alleinerziehende und Einkommensschwache Kinder bekommen und großziehen können, werde durch das Reformvorhaben in höchst problematischer Weise auf die Schwangere verlagert. "Gemeinschaft wird unter den gegebenen Bedingungen nicht gedacht als Zwischenmenschlichkeit und Solidarität über gesellschaftliche Ungleichheit, Stärke und Schwäche hinweg."

Um die Schwangere real zu stärken, müsse nach Rostalskis Worten "ganz anders angesetzt werden". Ein erster Schritt läge darin, kritisch zu fragen, welche Bedingungen in der Gesellschaft für jene gelten, die ein - womöglich behindertes - Kind (allein) großziehen. "Ein gebotener Perspektivwechsel würde die Untragbarkeit bestehender Verhältnisse aufdecken, in denen alleinerziehende Frauen einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind, Care-Arbeit in der Rente keine Berücksichtigung findet oder gelingende externe Kinderbetreuung von finanzieller Potenz abhängt."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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