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Ifo: Neuzuteilung von Wahllokalen reduziert Wahlbeteiligung

Archivmeldung vom 24.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Wahlurne in Form einer Mülltonne in einem Wahllokal (Symbolbild)
Wahlurne in Form einer Mülltonne in einem Wahllokal (Symbolbild)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Neuzuteilung von Wahllokalen hat zu einem Rückgang der Wahlbeteiligung um 0,4 Prozentpunkte geführt. Das ist das Ergebnis einer am Freitag veröffentlichten Analyse des Ifo-Instituts bei Wahlen in München. "München hat in der Vergangenheit wiederholt Wahllokale umsortiert, mit dem Ziel, den Wahlvorgang für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen - etwa durch die Bereitstellung barrierefreier Wahllokale oder die Anpassung von Stimmbezirken.

Dies führte in den betroffenen Bezirken jedoch zu einem Rückgang der Wahlbeteiligung und einer Verschiebung von der Urnen- zur Briefwahl", sagte Ifo-Forscher Jean-Victor Alipour. Viele bemerkten die Umstellung beim ersten Mal zu spät, um noch auf Briefwahl umzustellen. Der Rückgang sei aber nur vorübergehend. "Wenn Menschen durch die Neuzuteilung einen längeren Weg zum Wahllokal haben, sinkt die Wahlbeteiligung stärker. Jedoch sind die Effekte vor allem von der Änderung des Wahllokals selbst und weniger von der Entfernung getrieben", sagte Alipour. Besonders auffällig seien die Verluste in Stimmbezirken mit einem hohen Anteil älterer Menschen. Die Forscher empfehlen, betroffene Wahlberechtigte separat von der Wahlbenachrichtigung über Änderungen des Wahllokals zu informieren. "Diese Praxis ist zum Beispiel in vielen US-Staaten gesetzlich vorgeschrieben. Wenn alle rechtzeitig informiert werden, kann der Stimmverlust an der Urne vollständig durch die Briefwahl ausgeglichen werden", so Alipour. Die Studie zeigt zudem, dass Wahlergebnisse in der Vergangenheit nicht messbar von Wahllokaländerungen beeinträchtigt wurden. Die Forscher untersuchten die Neuzuteilungen der Stimmbezirke durch das Münchner Wahlamt. Sie betrachteten dabei acht Wahlen zwischen 2013 und 2020. Insgesamt wurden 58 Prozent aller Wohnadressen mindestens einmal einem neuen Wahllokal zugeteilt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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