Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Reporter gehen gegen Telefonabhörung bei "Letzter Generation" vor

Reporter gehen gegen Telefonabhörung bei "Letzter Generation" vor

Archivmeldung vom 07.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Abhören, Spionieren und Überwachen (Symbolbild)
Abhören, Spionieren und Überwachen (Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtubevideo: "Handy abhören - so einfach gehts" / Eigenes Werk

Drei betroffene Journalisten gehen gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen (RSF) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Telefonüberwachung bei den Klimaaktivisten der "Letzten Generation" vor. Die Medienvertreter reichten beim Amtsgericht München einen Antrag auf Überprüfung ein, ob es verhältnismäßig und damit rechtmäßig war, ihre Gespräche mit Vertretern der Klimaschutzgruppe über diesen Anschluss abzuhören, teilte RSF am Freitag mit. Vor zwei Wochen hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass die Generalstaatsanwaltschaft München monatelang zahlreiche Gespräche der Aktivisten mit Journalisten abgehört haben soll.

Die bayerischen Ermittler, die dem Verdacht nachgehen, die "Letzte Generation" habe eine "kriminelle Vereinigung" gebildet, haben demnach einen Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl überwacht, den die "Letzte Generation" als ihr offizielles Pressetelefon bewirbt. Wann immer dort Journalisten anriefen, sollen seit Oktober 2022 unbemerkt auch Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts mit in der Leitung gewesen sein. "Auf dem Anschluss gehen fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern ein, die um eine Presseauskunft oder ein Interview bitten", resümierten die Kriminalpolizisten laut SZ nach den ersten zwei Monaten ihrer Tätigkeit in einem Vermerk für die Generalstaatsanwaltschaft. Danach soll die Überwachung fortgeführt worden sein. Gleichzeitig haben die Ermittler laut Bericht aber auch weitere Telefone der Aktivisten ins Visier genommen, darunter die individuellen Handys einiger führender Personen. Die Abhörmaßnahmen beruhten wohl auf Gerichtsbeschlüssen, die das Amtsgericht München ausgefertigt hat. Das Belauschen von Gesprächen mit Journalisten ist nicht per se verboten. Aber nach der Strafprozessordnung gelten dafür besonders hohe Hürden. Die Ermittler müssten stets genau Pressefreiheit gegen Strafverfolgung abwägen. Ob dies hier geschehen ist, sei zweifelhaft, hieß es. In den ausführlichen Beschlüssen des Amtsgerichts München werde die Problematik der Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt, so die SZ.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte monat in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige