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Datenschützer alarmiert über US-Beamte an deutschen Flughäfen

Archivmeldung vom 29.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
US Customs and Border Protection: Kontrolle von Reisegepäck bei der Ankunft
US Customs and Border Protection: Kontrolle von Reisegepäck bei der Ankunft

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

US-Grenzschutzbeamte überschreiten an europäischen Flughäfen offenbar systematisch ihre Befugnisse. Nach "Spiegel"-Informationen werfen mehrere europäische Airlines Bediensteten der "US Customs and Border Protection" (CBP) vor, noch kurz vor Abflügen in die USA die Herausgabe sensibler Passagierdaten zu verlangen.

 US-Grenzschützer stellten sogar "regelmäßig Anfragen zu personenbezogenen Daten und Ereignissen, die nicht US-Abflüge betreffen", heißt es in einem Schreiben der Lufthansa an das Bundesinnenministerium. Airlines und Bundespolizei betrachteten "das Treiben der CBP mit Unverständnis". Das Innenministerium wies die Vorwürfe zurück. Zurzeit seien rund 40 Bedienstete des US-Heimatschutzministeriums, dem die CBP untersteht, in Deutschland tätig.

Sie würden aber lediglich an "einigen deutschen Flughäfen" die Luftfahrtunternehmen "beraten" und Passagiere "auf freiwilliger Basis" befragen. Hoheitliche Tätigkeiten übten die US-Bediensteten nicht aus. Aufgrund der "mündlichen Empfehlungen" der US-Grenzbeamten werden Reisende jedoch immer wieder am Flugantritt gehindert.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kündigte an, das Gebaren der US-Grenzschützer auf deutschem Boden zu überprüfen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar spricht von einer "verfassungsrechtlichen Grauzone".

Sollten US-Beamte faktisch über die Beförderung oder Nicht-Beförderung von Passagieren entscheiden, bedeute das "die Ausübung von hoheitlicher Gewalt, für die es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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