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Verbraucherschützer für automatische Entschädigung bei Verspätungen

Archivmeldung vom 24.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldscheine: Europas Banken bei Krise in Gefahr. Bild: pixelio.de/Esther Stosch
Geldscheine: Europas Banken bei Krise in Gefahr. Bild: pixelio.de/Esther Stosch

Bahnkunden und Flugreisende sollten nach Ansicht von Verbraucherschützern bei Verspätungen künftig automatisch entschädigt werden. "Wir halten automatische Vertragsentschädigungen für sinnvoll", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).

Fechner weiter: "Dabei könnte mit den einfach gelagerten Fällen begonnen werden, etwa wenn Tickets online gebucht wurden und dem Anbieter so schon alle für die Entschädigung nötigen Daten vorliegen." Fechner erinnerte daran, dass im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, dass für Verbraucher die Rechtsdurchsetzung mit digitalen Instrumenten verbessert werden solle. Auch Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller sieht Handlungsbedarf.

"Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Flugunternehmen verbraucherfreundlich, zeitnah und online-basiert entschädigen", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem "Handelsblatt". Die automatisierte Ticketerstattung müsse durchgängig funktionieren. "Sie darf nicht zur Sicherung von Liquidität ausgeschaltet werden, wie es Lufthansa zu Beginn der Coronakrise getan hat." Dass die Airline ihre Kunden monatelang auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen für Corona-bedingte Flüge warten lasse, sei ein "Skandal". Schließlich sei sie mit Geld der Steuerzahler gerettet worden. Müller sieht nun Bundesverbraucherministerin Christine Lambrecht (SPD) am Zug. Sie müsse, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Einführung einer automatisierten Entschädigung im Rahmen von so genannten "smart contracts" einführen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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