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BGH-Präsident kritisiert Ex-Richter für beruflichen Seitenwechsel

Archivmeldung vom 30.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Palais des Erbgroßherzogs Friedrich, Karlsruhe Bild: Kucharek / de.wikipedia.org
Palais des Erbgroßherzogs Friedrich, Karlsruhe Bild: Kucharek / de.wikipedia.org

Mehrere Fälle von schnellen Seitenwechseln und persönlichen Beziehungen von Richtern zu Wirtschaftskanzleien belasten den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. "Es ist nicht gut, wenn Kollegen von heute auf morgen als Rechtsanwalt in eine Kanzlei wechseln, die im Zuständigkeitsbereich ihres ehemaligen Senats tätig ist und dort einseitige Interessen vertritt", sagt der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, dem "Spiegel". Zwar habe er "keine Zweifel an der persönlichen Integrität der betreffenden Richter". Aber "bereits der Anschein von mangelnder Neutralität schadet dem Ansehen des Gerichts, und damit der Akzeptanz seiner Rechtsprechung", so Tolksdorf.

Der ehemalige Bundesrichter und heutige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nešković (Die Linke) fordert rechtliche Konsequenzen: "Wer nach dem Ruhestand für eine Anwaltskanzlei auf dem gleichen Fachgebiet arbeiten möchte, sollte mindestens zwei Jahre pausieren. Das neue Einkommen sollte zudem auf die Pension angemessen angerechnet werden." Die Kritik bezieht sich unter anderem auf Top-Juristen wie Wilfried Terno, der am 31. Januar als Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof in den Ruhestand ging und nur zwei Monate später eine Beratertätigkeit bei einer Kanzlei aufnahm.

Bereits im vergangenen Herbst schloss sich BGH-Richter Wulf Goette nur einen Tag nach seiner Pensionierung einer Wirtschaftskanzlei an. Beide Juristen befassen sich im neuen Job mit den gleichen Themen, die sie zuvor im Gericht behandelten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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