Rosenheim: Lebende Souvenirs kommen teuer zu stehen
Archivmeldung vom 19.08.2017
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Freigeschaltet durch André OttZöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim, Dienstort München haben am Vormittag des 16. August auf dem Rastplatz Irschenberg im Fahrzeug einer fünfköpfigen französischen Familie vier lebende Schildkröten gefunden. Im Fußraum des Fahrzeugs waren in einer Plastikschale drei Rotwangen-Schmuckschildkröten und in einem Pappkarton eine Maurische Landschildkröte versteckt.
Der Vater gab an, dass er während des Familienurlaubs in der Türkei die Rotwangen-Schildkröten an einem Kiosk gekauft habe. Die Maurische Landschildkröte habe er in einem Wald gefangen. Um welche Art es sich dabei handelte, habe er nicht gewusst. Dementsprechend konnte für die Maurische Landschildkröte auch nicht die erforderliche Genehmigung vorgelegt werden.
Dass die Rotwangen-Schildkröten nicht nach Deutschland, oder wie in diesem Fall, nach Frankreich gebracht werden dürfen, war der Familie ebenfalls nicht bekannt. Die Zöllner stellten alle Schildkröten sicher und brachten sie in die Auffangstation für Reptilien nach München, wo sie zunächst in Quarantäne genommen wurden. Außerdem wurde gegen das Familienoberhaupt ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet und noch vor Ort eine Sicherheit für die zu erwartende Strafe in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt. Die weitere Bearbeitung hat die zuständige Staatsanwaltschaft in München und das Bundesamt für Naturschutz in Bonn übernommen. Auch die Unterbringung der Schildkröten wird nicht ganz billig. Die Kosten hierfür betragen 600 Euro pro Monat.
Zusatzinformation: Rotwangen-Schildkröten dürfen, da sie zu den invasiven, gebietsfremden Arten gehören, nicht importiert werden. Invasive Arten können z. B. in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen zu einheimischen Arten treten und diese verdrängen oder Krankheiten übertragen. Maurische Landschildkröten sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen als besonders geschützte Tierart eingestuft, da diese Tiere in ihrem Bestand gefährdet und vom Aussterben bedroht sind. Das Einfangen dieser Tiere in der Natur ist strengstens verboten, für deren Import ist daher immer eine Genehmigung erforderlich.
Quelle: Hauptzollamt Rosenheim