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Generalbundesanwalt weist Vorwürfe im Fall Jaber A. zurück

Archivmeldung vom 18.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Generalbundesanwalt Peter Frank hat Vorwürfe zurückgewiesen, dass er den Fall des mutmaßlichen Terroristen Jaber A. früher hätte an sich ziehen müssen. "Die Erkenntnisse hierfür lagen uns erst im Laufe des 9. Oktober vor, nämlich als klar war, um welche Art von Sprengstoff es sich handelte und welche genaue Menge aufgefunden worden war", sagte Frank der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochsausgabe).

Zudem hob Frank hervor, dass A. nach einer Vernehmung in Karlsruhe wieder nach Dresden gebracht worden wäre, da er dort auch angeklagt worden wäre. Zudem gab der Generalbundesanwalt zu bedenken: "Eine Totalüberwachung eines Gefangenen, wie sie jetzt vereinzelt gefordert wird, ist ein schwerer Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte und bedarf daher einer ausdrücklichen staatlichen Rechtfertigung." Ferner hob Frank hervor, dass dieses Land "mit seinem föderalen System auch in bedrohlichen Zeiten bislang gut gefahren" sei. "Ob mit einem Bundesgefängnis alle Probleme gelöst wären, ist meines Erachtens fraglich", sagte er der F.A.Z.

Er fügte hinzu: "Schließlich ist es auch den RAF-Terroristen im Hochsicherheitsgefängnis von Stammheim gelungen sich umzubringen. In die Zellen sind sogar Waffen geschmuggelt worden."

Auf die Frage, ob im Fall Jaber A. etwas falsch gelaufen sei, sagte Frank: "Ich maße mir keine Schuldzuweisungen an."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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