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Zwei Klagen gegen Polizeigewahrsam bei G20-Gipfel in Hamburg

Archivmeldung vom 14.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Zwei Demonstranten, die während des G20-Gipfels in Hamburg von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen worden sind, haben beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage eingereicht. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Nach dem Willen der Kläger solle das Gericht den Polizeigewahrsam für rechtswidrig erklären, sagte die Sprecherin. In der Krawallnacht von Freitag auf Samstag waren in Hamburg 118 Menschen von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Meistens ging es um Landfriedensbruch. Im Vorfeld des G-20-Gipfels waren beim Verwaltungsgericht Hamburg 17 Verfahren zu angemeldeten Demonstrationen anhängig. In fünf Fällen kam es zu Eilverfahren am Oberverwaltungsgericht Hamburg.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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