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Widerstand in der Grenzkontrollstelle - Pole muss sieben Monate in Haft

Archivmeldung vom 16.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Polizei
Bild: Polizei

Am Samstag (14. Dezember) hat die Rosenheimer Bundespolizei einen polnischen Staatsangehörigen hinter Gitter gebracht. Der Mann war mit Haftbefehl gesucht worden. In der Grenzkontrollstelle auf der A93 hatte er sich den Maßnahmen der eingesetzten Beamten vehement widersetzt. Er muss voraussichtlich sieben Monate im Gefängnis bleiben.

An der Rastanlage Inntal-Ost stoppten die Bundespolizisten einen Wagen mit britischen Kennzeichen. Der Beifahrer konnte sich mit polnischen Dokumenten ordnungsgemäß ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten aber schnell fest, dass der 30-Jährige mit Haftbefehl gesucht wird. Er war 2016 vom Amtsgericht Koblenz wegen besonders schweren Diebstahls zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese hatte das Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Da der Verurteilte jedoch gegen seine Auflagen verstoßen hatte, kam der Widerruf der Strafaussetzung in Betracht. Deshalb ordnete das zuständige Amtsgericht die Sicherungshaft an.

Der Pole musste seine Reise unterbrechen und wurde in der Grenzkontrollstelle festgenommen. Doch er wollte oder konnte das nicht verstehen. Stattdessen wurde er zunehmend aggressiv, versuchte sich loszureißen und ging auf die Beamten los. Letztlich war der vehemente Widerstand zwecklos. Auf richterliche Anweisung hin brachten die Bundespolizisten den polnischen Staatsangehörigen in eine Münchner Justizvollzugsanstalt. Nun hat der Mann nicht nur seine Strafe im Gefängnis "abzusitzen", sondern muss sich voraussichtlich zudem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich verantworten.

Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)

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