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Generalstaatsanwalt irritiert über mögliche Einstellung des Wulff-Verfahrens

Archivmeldung vom 23.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christian Wulff (2010)
Christian Wulff (2010)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig zeigt sich irritiert vom Angebot des Landgerichts Hannover, das Korruptionsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff einzustellen. Für den Fall eines Freispruchs deutete Lüttig gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Focus" eine Revision an. Das Gericht, so sein Vorwurf, vertrete eine "innovative rechtliche Einschätzung", die "möglicherweise aber nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgedeckt" sei.

Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow hält die meisten Vorwürfe gegen Wulff für nicht beweisbar. Dass dieser sich zum Oktoberfest habe einladen lassen, sei "sozial adäquat". Lüttig sagte "Focus" dazu, dies bedeute, dass sich ein Ministerpräsident "straflos für 200 Euro einladen lassen" dürfe. Landesbeamten sei es generell untersagt, Geschenke im Wert von mehr als zehn Euro anzunehmen. Es sei "bemerkenswert", wenn dieses Verbot "für den Chef nicht gelten soll".

Die Staatsanwaltschaft will einer Einstellung des Prozesses nur gegen Auflage zustimmen, die Verteidigung fordert Freispruch. Auf Wunsch des Gerichts sollen am 2. und am 9. Januar zwei LKA-Beamte als Zeugen aussagen. Dabei will der Richter offenbar ausloten, ob es eine strafbare Abmachung gegeben hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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