BfD: Alg II Antragsformulare teilweise unzulässig!
Archivmeldung vom 20.07.2004
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeDie seit dem 19. Juli 2004 versendeten Antragsformulare begegnen erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken.
Insbesondere das Zusatzblatt 2 (Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung) ist mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar. Die Verwendung dieses Vordrucks führt dazu, dass der Arbeitgeber eines Angehörigen Kenntnis von geschützten Daten des Mitarbeiters und des Antragstellers erlangt, die nicht für ihn bestimmt sind.