Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Pannenhilfe ab
Archivmeldung vom 01.08.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlSommer - Reisezeit und Autozeit! Ein Großteil der Deutschen fährt mit dem Auto in den Urlaub. Da bleibt bei dem ein oder anderen eine Panne nicht aus. Schön, wenn man in einem solchen Fall gleich von einem hilfsbereiten Zeitgenossen Unterstützung bekommt. Solche Privatpersonen, die bei einer Panne Hilfe leisten, sind im Falle eines Unfalles durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Darauf weist jetzt der Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) hin.
Versichert sind zum Beispiel die Starthilfe mit dem
Überbrückungskabel, Hilfeleistungen beim Radwechsel sowie beim
Anschieben oder Abschleppen eines liegengebliebenen Kraftfahrzeugs.
Der Versicherungsschutz ist dabei für die Helfer beitragsfrei.
Zuständig ist der Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. die Unfallkasse, in deren Einzugsbereich der Kfz-Halter, dem geholfen wurde, seinen Wohnsitz hat. (Adressen unter www.unfallkassen.de, Stichwort: Unfallversicherungsträger). Für Privatpersonen, die dem Fahrer eines gewerbsmäßig genutzten Kraftfahrzeugs helfen und dabei einen Unfall erleiden, ist dagegen die Berufsgenossenschaft des gewerblichen Kfz-Halters zuständig.
Die Leistungen der Unfallkassen für Pannenhelfer sind die gleichen
wie für Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall. Im Falle eines
Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sowie bei Berufskrankheiten sorgen
die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die notwendige
Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder
nach Todesfällen zahlen die Unfallversicherungsträger zusätzlich eine
Rente.
Auf der Homepage des BUK (www.unfallkassen.de) kann außerdem ein Faltblatt zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Hilfeleistende heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Unfallkassen