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Gericht lässt Mord-Anklage gegen Ex-RAF-Terroristin Becker zu

Archivmeldung vom 28.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Siegfried Buback - Gedenkstein am Tatort
Siegfried Buback - Gedenkstein am Tatort

Das Oberlandesgericht Stuttgart lässt die Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu.

Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die 57-Jährige war am 27. August 2009 wegen neuer Beweise im Mord an Buback im Jahr 1977 festgenommen worden. Den Haftbefehl hatte der Bundesgerichtshof im Dezember jedoch wieder aufgehoben, da die Karlsruher Richter lediglich von Beihilfe zum Mord ausgingen. Die Bundesanwaltschaft hingegen wirft Becker eine Mittäterschaft vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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